- Formalität
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For|ma|li|tät [fɔrmali'tɛ:t], die; -, -en:a) [behördliche] Vorschrift:die notwendigen, üblichen, rechtlichen Formalitäten einhalten; vor seinem Aufenthalt im Ausland musste er viele Formalitäten erledigen.b) etwas, was nur der Form wegen geschieht:sie hielten sich nicht mit Formalitäten auf.Syn.: ↑ Äußerlichkeit.* * *
For|ma|li|tät 〈f. 20〉1. Förmlichkeit, Formsache, Äußerlichkeit2. Formvorschrift (Zoll\Formalität)● die notwendigen \Formalitäten (im Hotel usw.) erledigen; die Sache ist eine reine \Formalität hat keine besondere Bedeutung; nach Erledigung der \Formalitäten* * *
For|ma|li|tät , die; -, -en [mlat. formalitas]:a) äußere [behördliche] Vorschrift:alle nötigen -en erledigen;b) Äußerlichkeit, Formsache:die Genehmigung ist nur noch eine F.* * *
Formalitätdie, -/-en, äußere (behördliche) Vorschrift; Äußerlichkeit, Formsache.* * *
For|ma|li|tät, die; -, -en [mlat. formalitas]: 1. a) äußere [behördliche] Vorschrift: alle nötigen, die gerichtlichen -en erledigen; b) Äußerlichkeit, Formsache: Die Pläne für das Hotel ... waren fertig, die Genehmigung war nur noch eine F. (Danella, Hotel 119); sich nicht mit -en aufhalten. 2. (selten) [steife] Förmlichkeit; Feierlichkeit: Er wendete sich an Ravic mit einer F., als wäre er am Hofe Philipps II. (Remarque, Triomphe 54).
Universal-Lexikon. 2012.